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Unsere Leistungen
Grundlage für Erbringung aller Leistungen im Altenheim des Spital Immenstadt ist der Heimvertrag (siehe PDF), der zwischen der Einrichtung und den Bewohner/-innen abgeschlossen wird. Wir sind eine anerkannte und zugelassene Pflegeeinrichtung und Vertragspartner der Pflegekassen sowie der Sozialhilfeträger. Unsere Leistungen erstrecken sich von der Pflege über die Betreuung und die hauswirtschaftliche Versorgung.
Die einzelnen Pflege- und Betreuungsleistungen stimmen wir mit den pflegebedürftigen Menschen ab, damit sie dem jeweiligen Bedarf entsprechen. Wir bieten qualifizierte Leistungen nicht nur im Bereich der Körperpflege, sondern selbstverständlich auch bei der Betreuung von z. B. altersverwirrten Menschen.
An dieser Stellen können Sie unseren Heimvertrag als PDF herunterladen ... (199 KB)
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Hierzu zählen insbesondere:
Das Pflegepersonal des Hauses pflegen, versorgen und betreuen den Bewohner auf Grundlage seines tatsächlichen Pflegebedarfs entsprechend dem allgemeinen Stand medizinischer- pflegerischer Erkenntnisse im Bereich der Körperpflege und vieles mehr...
Die Leistungen der allgemeinen Pflege umfassen:
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Hilfen bei der Körperpflege,
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Hilfen bei der Ernährung,
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Hilfen bei der Mobilität,
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Hilfen bei der persönlichen Lebensführung,
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allgemeine u.soziale Betreuung.
Die Leistungen der allgemeinen Pflege werden entsprechend dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse (Expertenstandards) und unter Beachtung der Qualitätsvereinbarung nach, derzeit §§ 112 /113 SGB XI erbracht. Der Bewohner erhält die im Einzelfall erforderlichen pflegerischen Hilfen zur Unterstützung, zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen. Die im Einzelfall erforderlichen pflegerischen Hilfen werden –wenn möglich - unter Einbezug des Bewohners bzw. seines Bevollmächtigten oder seines Betreuers in der Pflegeplanung fixiert.
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege:
Die Einrichtung erbringt Leistungen der medizinischen Behandlungspflege im Rahmen des SGB XI in der jeweils gültigen Fassung. Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege werden entsprechend dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse und unter Beachtung der Qualitätsvereinbarung nach derzeit, §§ 112 /113 SGB XI erbracht. Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung unter der Voraussetzung erbracht, dass sie vom behandelnden Arzt angeordnet sind, der Bewohner in die Maßnahme und deren Durchführung durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter der Einrichtung eingewilligt hat und der Arzt die Leistung nicht selbst zu erbringen hat und abrechnet.
 |  | Während früher in Alten- und Pflegeheimen das Augenmerk immer vorwiegend auf die (körperliche) Pflege gerichtet wurde, fand diesbezüglich in der jüngeren Vergangenheit berechtigterweise ein Umdenken statt. Grundsätzlich müssen sich alle Beteiligten darüber im klaren sein, dass das Leben in der Einrichtung für die Bewohner/-innen den alleinigen Lebensmittelpunkt darstellt. Dementsprechend steht der Aspekt des Wohnens mehr im Vordergrund als dies früher der Fall war.
Die Unterbringung erfolgt in einem Einzel- oder Doppelzimmer, inkl. Bad und WC, Heizung, Strom und Wasser.
Die Bewohner/-innen sollen auch bezüglich der Einrichtung ihrer Zimmer so viel Wahlmöglichkeiten haben wie durchführbar. So sollen möglichst viele eigene Einrichtungsgegenstände und vertraute Dinge mitgebracht werden können.
Unterkunft und Verpflegung / Investitionskosten / Pflegesätze
Die sog. „Pflegesätze“, die regelmäßig mit den Kostenträgern (je nach Pflegestufe) verhandelt werden , sind in verschiedene Bestandteile aufgegliedert. Die so genannten „Hotelkosten“ beinhalten alle Leistungen, die mit der Unterkunft und Verpflegung der Bewohner/-innen zusammenhängen (z. B. Wohnraum, Essen, Wäscheversorgung, Reinigung u. s. w.) Weiterer Bestandteil des Pflegesatzes sind die so genannten „Investitionskosten“-Anteile. Hier geht es um alle nicht öffentlich geförderten Investitionen, die von der Einrichtung zu tätigen sind, z. B. Instandsetzungsmaßnahmen, Modernisierungsmaßnahmen, Rücklagen für eventuelle Reparaturen und anderes. Zusatzleistungen können gesondert vereinbart und verrechnet werden.
Die Einrichtung bietet dem Bewohner folgende Mahlzeiten an, die im Entgelt für Verpflegung enthalten sind:
- Frühstück
- Abendessen
- Mittagessen
- Zwischenmahlzeiten nach Bedarf
- Nachmittagskaffee
- Getränke (z.B. Tee, Kaffee, Saft, Wasser)
Wir sehen eine ausgewogene Ernährung und eine ausreichende Flüssigkeitsversorgung als Basis für Wohlbefinden und Gesundheit an.
Wir erfassen die Vorlieben, Abneigungen und Ernährungsgewohnheiten unserer Bewohner/-innen beim Essen und Trinken, wir nutzen die Nahrungsvorlieben als Möglichkeit zur Förderung des Essverhaltens. Wir beobachten und beurteilen den Ernährungs- und Flüssigkeitszustand unserer Bewohner/-innen z. B. durch regelmäßige Gewichtskontrollen und Verlaufskontrollen. Wir dokumentieren die aufgenommene Flüssigkeit und Nahrung bei Bedarf, informieren bei Mangel- / Unterernährung oder Flüssigkeitsmangel den Hausarzt, den Betreuer oder die Angehörigen. Wir beobachten die Selbstversorgungskompetenzen bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, bieten dementsprechend Beratungsgespräche, Hilfestellung (z. B. Aufforderung zum Trinken, Anreichen von Nahrung, Eingeben unter Blickkontakt) und Hilfsmittel wie Warmhalteteller, Spezialbesteck, rutschfeste Unterlagen o. ä. an. Bei Vorliegen von Schluckstörungen unterstützen wir unsere Bewohner/-innen, indem wir eine angepasste Kostform wählen, den Schluckakt kontrollieren, die Esseneinnahme dem Tempo des Bewohners anpassen. Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung über Sonden erfolgt nur nach ärztlicher Verordnung. Wir bieten diabetikergerechte Nahrung und Schonkost an und sorgen bei Bedarf für erhöhte Eiweiß- oder Kalorienzufuhr. Wir passen die Kostform den Bedürfnissen unserer Bewohner/-innen an (Mahlzeitenangebot auch in mundgerechter oder, wenn nötig pürierter Form). Wir regen bei Notwendigkeit logopädische Behandlung an. Wir fördern Tischgemeinschaften in den Speiseräumen und sorgen für eine angenehme Atmosphäre durch eine ansprechende Tischdekoration (z. B. farbige Servietten).
 |  | Die Reinigung des Zimmers erfolgt durch eigenes Personal. Die Einrichtung ist verantwortlich für die Raumpflege. Der Umfang und die Häufigkeit der Reinigungsarbeiten sind einem Reinigungsplan zu entnehmen. Die Reinigung der Räumlichkeiten wird wirtschaftlich und umweltbewusst und unter Einhaltung der Hygienevorgaben durchgeführt. Die Mitarbeiterinnen arbeiten nach hausinternen Vorgaben und orientieren sich an den Reinigungserfordernissen. Es stehen Räumlichkeiten zur Lagerung der Reinigungsmittel und der Putzwagen zur Verfügung. Gearbeitet wird nach einem eigenen Reinigungsplan, der den häuslichen Organisationsablauf berücksichtigt. Die Organisation des Reinigungsbereiches obliegt der Hauswirtschaftsleitung. Die Hauswirtschaftsleitung erarbeitet die Leistungs- und Qualitätsbeschreibungen und hält Kontroll- und Checklisten der Reinigungsverfahren und -ergebnisse vor. Die Hauswirtschaftsleitung visitiert die ihr zugeordneten Leistungsbereiche. Dies geschieht durch Hausbegehungen und durch die Kontrollen auf Grundlage der abgezeichneten Leistungsverzeichnisse vor Ort. Die Mitarbeiterin dieses Dienstes ist in die Kommunikationsstrukturen der Einrichtung integriert und nimmt an den Qualitätsbesprechungen teil. Alle Reinigungsmitarbeiter/-innen kennen das Wohngruppenkonzept und sind im Umgang mit dementiell Erkrankten geschult. Sie wissen, dass die Bewohner auch "mitputzen" können und geben Informationen und Beobachtungen an die Alltagsbegleiterinnen weiter.
Die wesentlichsten Aufgabenbereiche des zentralen Reinigungsdienstes lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
- Reinigungsarbeiten in den Bewohnerräumen, auf allen Verkehrsflächen und Nebenflächen, in der Kirche, sowie in sämtlichen Funktionsräumen
- Reinigung der Wohnbereichsküchen
- Transport der Schmutzwäsche zur hauseigenen Wäscherei
- Entsorgung von Restmüll und Wertstoffen aus den Wohnbereichen
Das Waschen von waschmaschinen- und trocknerbeständiger Wäsche, nicht aber die chemische Reinigung, erfolgt durch die hauseigene Wäscherei.
Über das interne Qualitätsmanagement werden eingehende Beanstandungen adäquat bearbeitet und die Arbeit kontinuierlich verbessert und reflektiert. Wesentliches Qualitätsmerkmal dieses Arbeitsbereiches ist natürlich eine saubere Präsentation der gesamten Einrichtung, eine zeitnahe Reinigung aller Bereiche, Versorgung mit sauberer Wäsche und Verteilung von Speisen.
Besonders wichtig ist uns darüber hinaus ein schonender Umgang mit jeglichem Bewohnereigentum, aber auch der Einsatz umweltschonender Reinigungsverfahren.
Der Betrieb einer einrichtungsinternen Wäscherei bietet gegenüber einer Fremdvergabe an eine Großwäscherei den Vorteil, dass die Zahl der Reklamationen bzw. die Fehlerquote gering gehalten werden kann.
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