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Heimbeirat
Der Heimbeirat besteht aus einem Gremium von drei gewählten Bewohnern, die sich für Belange der Heimbewohner einsetzen und in Entscheidungen mit einbezogen werden.
 |  | Herr Wenzel |
 |  | Herr Klossek |
 | Frau Schmidle |
Diese Bewohnervertretung hat die Funktion, die Interessen der Bewohner/-innen zu vertreten. Hier sind die Rechte dieses Gremiums eindeutig vom Gesetzgeber festgelegt, wobei sog. Mitwirkungsrechte im Vordergrund stehen.
Die Aufgaben der Bewohnervertretung sind die Beantragung von Maßnahmen des Heimbetriebes, die den Bewohnern des Heimes dienen, die Entgegennahme und Weiterleitung von Anregungen und Beschwerden der Bewohner an die Leitung der Einrichtung und die Hinwirkung auf deren Erledigung, die Förderung der Eingliederung der Bewohner im Heim, die Mitwirkung bei Entscheidungen wie z. B. der Gestaltung der Heimverträge, Änderung der Heimkostensätze, Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Unterkunft, Betreuung und Verpflegung, bauliche Veränderungen ,und vieles Anderes mehr.
Sitzungen des Heimbeirates finden mindestens ein Mal jährlich statt. Alle zwei Jahre erfolgen Neuwahlen.
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